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   VG Stuttgart, 14.12.2015 - 7 K 3140/15   

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https://dejure.org/2015,41373
VG Stuttgart, 14.12.2015 - 7 K 3140/15 (https://dejure.org/2015,41373)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 14.12.2015 - 7 K 3140/15 (https://dejure.org/2015,41373)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 14. Dezember 2015 - 7 K 3140/15 (https://dejure.org/2015,41373)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Justiz Baden-Württemberg

    Kommunalwahlrecht; Wahlrecht unter 16-jähriger; Familienwahlrecht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kommunalwahl - Wahlanfechtung; Bürgermeisterwahl; Wahlgrundsätze; Wahlrecht für Minderjährige; Familienwahlrecht; Altersdiskriminierung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 05.04.1952 - 2 BvH 1/52

    7,5%-Sperrklausel

    Auszug aus VG Stuttgart, 14.12.2015 - 7 K 3140/15
    Das Bundesverfassungsgericht hat schon in einer seiner ersten Entscheidungen den Grundsatz der Gleichheit der Wahl dahingehend ausgelegt, "dass es angesichts der in der demokratischen Grundordnung verankerten unbedingten Gleichheit aller Staatsbürger bei der Teilnahme an der Staatswillensbildung keine Wertungen geben kann, die es zulassen würden, beim Zählwert der Stimmen zu differenzieren" (BVerfG, Urteil vom 05.04.1952 - 2 BvH 1/52 -, Rdnr. 124 ., juris; s. auch von Münch, NJW 1995, 3165 ff.).
  • BVerfG, 23.10.1973 - 2 BvC 3/73

    Wahlrecht Auslandsdeutscher

    Auszug aus VG Stuttgart, 14.12.2015 - 7 K 3140/15
    So ist es etwa von jeher als mit dem Grundsatz der Allgemeinheit der Wahl verträglich angesehen worden, dass die Ausübung des Wahlrechts an die Erreichung eines Mindestalters geknüpft wird (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23.10.1973 - 2 BvC 3/73 -, m.w.N.; juris).
  • BVerfG, 16.03.2005 - 2 BvR 315/05

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Verweigerung der Anerkennung einer

    Auszug aus VG Stuttgart, 14.12.2015 - 7 K 3140/15
    Art. 38 GG, wonach die Abgeordneten des Deutschen Bundestages in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt werden, ist auf Wahlen in den Ländern nicht, auch nicht analog, anwendbar (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschlüsse vom 16.3.2005 - 2 BvR 315/05 - und vom 9.3.2009 - 2 BvR 120/09 - jeweils juris; zum Einfluss des Verfassungsrechts auf das einfachgesetzliche Kommunalverfassungsrecht, etwa durch die Verpflichtung auf die repräsentative Demokratie durch Art. 28 Abs. 1 Satz 2 GG, vgl. etwa BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 16.3.2005, a.a.O.).
  • BVerfG, 09.03.2009 - 2 BvR 120/09

    Erfolglose, da unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Verlust eines

    Auszug aus VG Stuttgart, 14.12.2015 - 7 K 3140/15
    Art. 38 GG, wonach die Abgeordneten des Deutschen Bundestages in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt werden, ist auf Wahlen in den Ländern nicht, auch nicht analog, anwendbar (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschlüsse vom 16.3.2005 - 2 BvR 315/05 - und vom 9.3.2009 - 2 BvR 120/09 - jeweils juris; zum Einfluss des Verfassungsrechts auf das einfachgesetzliche Kommunalverfassungsrecht, etwa durch die Verpflichtung auf die repräsentative Demokratie durch Art. 28 Abs. 1 Satz 2 GG, vgl. etwa BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 16.3.2005, a.a.O.).
  • VG Köln, 11.09.1984 - 14 K 5982/83
    Auszug aus VG Stuttgart, 14.12.2015 - 7 K 3140/15
    Darüber hinaus wird teilweise in der Rechtsprechung bei entsprechender Einsichtsfähigkeit die Prozessfähigkeit in Fällen bejaht, in denen im Verfassungsrecht die Grundrechtsmündigkeit und als Folge davon die Legitimation zur Erhebung einer Verfassungsbeschwerde anerkannt wird (vgl. OVG Berlin, Urteil vom 26.8.1975 - V B 22.73 - zum Petitionsrecht; VG Köln, Beschluss vom 11.9.1984 - 14 K 5982/83 - zum Kriegsdienstverweigerungsrecht; jeweils juris).
  • Drs-Bund, 11.09.2003 - BT-Drs 15/1544
    Auszug aus VG Stuttgart, 14.12.2015 - 7 K 3140/15
    Die Einführung eines Wahlrechts für die Bundestagswahl für minderjährige Kinder, welches durch die Eltern als gesetzliche Vertreter ausgeübt oder ihnen als zusätzliches, originäres Familien -bzw. Elternwahlrecht ausgeübt werde, sei vom Bundestag am 2.6.2005 abgelehnt worden (BT-Drs. 15/1544).
  • OVG Berlin, 26.08.1975 - V B 22.73
    Auszug aus VG Stuttgart, 14.12.2015 - 7 K 3140/15
    Darüber hinaus wird teilweise in der Rechtsprechung bei entsprechender Einsichtsfähigkeit die Prozessfähigkeit in Fällen bejaht, in denen im Verfassungsrecht die Grundrechtsmündigkeit und als Folge davon die Legitimation zur Erhebung einer Verfassungsbeschwerde anerkannt wird (vgl. OVG Berlin, Urteil vom 26.8.1975 - V B 22.73 - zum Petitionsrecht; VG Köln, Beschluss vom 11.9.1984 - 14 K 5982/83 - zum Kriegsdienstverweigerungsrecht; jeweils juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 21.07.2017 - 1 S 1240/16

    Absenkung des aktiven Wahlalters für Kommunalwahlen in Baden-Württemberg auf 16

    Voraussetzung für die Gewährung der Wahlberechtigung ist ein gewisser Grad an politischer Einsichtsfähigkeit (VG Stuttgart, Urt. v. 14.12.2015 - 7 K 3140/15 - juris Rn. 42; VG Saarland, Urt. v. 04.11.2016 - 3 K 921/15 - juris Rn. 27; Mußgnug, FS Roellecke, 1995, 165, 173, 175; von Münch, NJW 1995, 3165, 3166; Schreiber, DVBl. 2004, 1341, 1344; Schellenberger, VBlBW 2015, 497, 498; Holste, DÖV 2005, 110, 111; Rolfsen, DÖV 2009, 348, 355; a.A. Oebbecke, JZ 2004, 987, 989 f.: Einsichtsfähigkeit nicht notwendig für Innehabung des Wahlrechts, sondern nur für Ausübung).
  • VG Karlsruhe, 11.05.2016 - 4 K 2062/14

    Rechtswidrigkeit von Gemeinderatswahlen wegen Teilnahme von 16 - 18 Jahre alten

    Die Wahlmündigkeit setzt intellektuelle Qualitäten sowie Verantwortungsbewusstsein und Reife voraus (s. Mußgnug in: Festschrift für Gerd Roellecke, 165 ff, 177; vgl. VG Stuttgart, Urt. v. 14.12.2015 - 7 K 3140/15 - juris Rn. 42), bezogen auf den Aufgabenkreis des zu wählenden Repräsentativorgans (BVerfG, Beschl. v. 22.10.1985 - 1 BvL 44/83 - aaO Rn. 40).
  • VG Kassel, 18.02.2022 - 3 K 1259/21

    Kommunalwahl Mindestalter Hessen

    Insofern kommt es auf die Frage, ob es sich vorliegend um eine höchstpersönliche Werteentscheidung handelt, bei der der Kläger ausnahmsweise nach § 62 Abs. 1 Nr. 2 VwGO das Verfahren als beschränkt Geschäftsfähiger selbst führen kann, nicht an (dies ablehnend: VG Stuttgart, Urt. v. 14.12.2015 - 7 K 3140/15 -, Rn. 28, juris).

    Dem Verfahren waren, wie mit Beschluss vom 04.10.2021 geschehen, die Mitglieder der mit Wahl vom 14.03.2021 gewählten Stadtverordnetenversammlung gemäß § 65 Abs. 2 VwGO notwendig beizuladen, da sich der Ausgang des Verfahrens unmittelbar auf ihr Mandat auszuwirken vermag und die Entscheidung daher nur einheitlich ergehen kann (Bennemann/Schmidt, Verbandskommentar Band IV: KWG, Stand Sept. 2021, § 27 Rn. 54; VG Stuttgart Urt. v. 14.12.2015 - 7 K 3140/15 -, Rn. 22, juris).

    Daher gilt zwar Art. 38 Abs. 1 und 2 GG nicht im Wahlverfahren der Länder (BVerfG, Urt. v. 23.10.1951 - 2 BvG 1/51 -, BVerfGE 1, 14-66, Rn. 85, juris; VG Stuttgart Urt. v. 14.12.2015 - 7 K 3140/15 -, Rn. 40, juris).

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